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Haldenhof

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1.      Veranstalter:

MSC-Sernatingen, Oldtimerfreunde e.V.
            Christoph Karle (1. Vorsitzender)
            Postfach 106
            78354 Bodman-Ludwigshafen
            vorstand@msc-sernatingen.de
            Fax:       07773 – 938984

Homepage: www.haldenhof-revival.de www.msc-sernatingen.de

2.     Veranstaltung:                

2.1   Titel der Veranstaltung:               “HALDENHOF REVIVAL 2011“

2.2   Termin und Ort:                     07. - 09. Oktober, 2011 in Ludwigshafen/Bodensee

2.3   Beschreibung: 
               
Das HALDENHOF REVIVAL 2011 ist eine Veranstaltung für Oldtimer, klassische Rennfahrzeuge, Motorräder und Gespanne bis Baujahr 1973. Außerdem für Fahrzeuge (auch baugleiche), die an den legendären Bergrennen zwischen 1969 und 1981 teilgenommen haben. Die Veranstaltung besteht aus einem „drivers welcome“ am Freitag, 07. Oktober 2011, der Fahrzeugabnahme und einer Ausfahrt in die ehemalige freie Reichsstadt Überlingen am Samstag, 08. Oktober 2011 und einer Gleichmäßigkeitsprüfung (1 Trainingslauf und 3 Wertungsläufe) am Sonntag, 09.Oktober 2011.

2.4   Wertung:

Die Teilnehmer absolvieren die Wettbewerbsstrecke nach einem Trainingslauf in drei Wertungsläufen. Die im ersten Wertungslauf  gefahrene Zeit gilt als Referenz. Sie ist in den Wertungsläufen 2 und 3 identisch zu wiederholen. Abweichungen werden mit Strafpunkten geahndet. Sieger seiner Klasse ist derjenige Fahrer mit der geringsten Anzahl an Strafpunkten. Der Beste aller Klassen ist Gesamtsieger des HALDENHOF REVIVAL 2011.

2.5   Vorläufiger Zeitplan:

            Feitag, 07. Oktober 2011

ab 18:00 Uhr:„drivers welcome“
                                                                                 
Erste Möglichkeit im Zollhaus die Fahrerunterlagen zu erhalten und sich anschließend im „MSC Motorhome“ bei einem gemütlichen Pils und einer guten Gulaschsuppe über das anstehende Wochenende zu unterhalten.

         Samstag, 08. Oktober 2011

08.00 – 11.00 Uhr:              Ausgabe der Fahrerunterlagen im  Zollhaus in Ludwigshafen / Bodensee

09:00 – 12:00 Uhr:              Fahrzeugabnahme am Zollhaus durch den TÜV Überlingen

12:00 Uhr:                           Fahrerbesprechung  (PFLICHTTERMIN mit Unterschrift!!!!!!)

anschließend:                     Vorstellung der Fahrzeuge und Fahrer am Zollhaus

ca. 12.30 Uhr:                     Ausfahrt durch das Bodensee-Hinterland mit Zwischenstopp am Landungsplatz, also direkt am Bodenseeufer, und in der Fußgängerzone von Überlingen. Möglichkeit in der Altstadt von Überlingen einen Kaffee zu trinken. (Für Angehörige von Teilnehmern, steht unentgeltlich ein Oldtimerbus für diese Ausfahrt zur Verfügung)

19.00 Uhr:                            Abendveranstaltung mit Tanz und Unterhaltung im Zollhaus

            Sonntag, 09. Oktober 2011

06.45 Uhr:                             Errichtung Fahrerlager beim Sportplatz, Sperrung B 31

07.30 Uhr:                            Fahrerbesprechung in der „Diener & Rapp Kurve“

08.00 Uhr:                            Start des „HALDENHOF REVIVAL 2011“ (Trainingslauf)

09:30 Uhr:                            ökumenischer Gottesdienst in der kath. Kirche
10.00 Uhr:                            Start 1. Wertungslauf
12:30 Uhr:                            Start 2. Wertungslauf
14:45 Uhr:                            Start 3. Wertungslauf

17.30 Uhr:                            Siegerehrung im Zollhaus

(Änderungen vorbehalten)

3.     Teilnahme:         

Teilnahmeberechtigt sind Oldtimer, klassische Rennfahrzeuge, Motorräder und Gespanne bis Baujahr 1973. Außerdem sind Fahrzeuge teilnahmeberechtigt, die einst an den Haldenhof-Bergrennen teilgenommen haben. Der Veranstalter behält es sich vor, bei Überbuchung eine für die Veranstaltung interessante Auswahl an Fahrzeugen zu erstellen. Ausnahmen können durch den Veranstalter erlassen, Nennungen bereits vor Nennungsschluss abgelehnt werden.

4.     Nennung:

4.1   Nennungsschluss:    

Sonntag, 21.August 2011
                                                          

4.2   Nennbestätigung:                 

Zum Haldenhof Revival 2011 zugelassene Fahrzeuge erhalten bis zum 28. August 2011 eine Nennungsbestätigung - sofern das Nenngeld pünktlich einbezahlt wurde.

4.3   Nenngeld:                                  

Das Nenngeld muss bis zum Nennungsschluss auf das Konto des
MSC-Sernatingen, Oldtimerfreunde e.V. einbezahlt sein.


         Volksbank Stockach
            BLZ: 690 618 00
            KTO: 43158805

Das Nenngeld beträgt für:

Pkw/Rennfahrzeuge
pro Team (Fahrer+Beifahrer)                             285.- Euro

Motorräder/Gespanne
pro Fahrer/Fahrer+Beifahrer                              205.- / 285.-  Euro

Begleitperson (Leistungen wie Beifahrer)         60,- Euro                                     

Das Nenngeld wird im Falle einer Ablehnung der Teilnahme durch den Veranstalter von diesem zurückerstattet. Bei Nichtteilnahme des Fahrers ist das Nenngeld gleich Reuegeld.

Der Wechsel eines Fahrzeugs zwischen Anmeldung und Veranstaltung ist in Absprache mit dem Veranstalter möglich, wenn das Fahrzeug den Voraussetzungen entspricht. Ein Anspruch auf die korrekte Darstellung im Programmheft besteht jedoch unter diesen Voraussetzungen nicht.

Im Nenngeld sind pro Fahrzeug (Fahrer und ein Beifahrer) folgende Leistung enthalten:

  1. Fahrerunterlagen
  2. 2 Rallyeschilder
  3. 2 Startnummern
  4. Pokale pro Klasse (20%, max. 1 – 5 Platz)
  5. Programmheft
  6. Erinnerungspräsente

Pro Fahrer und pro Beifahrer:

  1. 1 Glas Pils und 1 Tasse Gulaschsuppe beim „drivers welcome“
  2. 1 Vesper/Suppe bei der Fahrzeugabnahme
  3. Kaffee & Kuchen in Überlingen  am Samstag, 08. Oktober 2011
  4. Abendveranstaltung am Samstag, 08. Oktober 2011 im Zollhaus in Ludwigshafen, inkl. Essen (Getränke separat) und Unterhaltung
  5. 1 Tasse Kaffee + 1 Stück Kuchen am Sonntag auf der Strecke
  6. Mahlzeit und 1 Getränk am Sonntag auf  der Strecke

Weitere Beifahrer kosten kein zusätzliches Nenngeld, erhalten jedoch auch keine Leistungen.

Ohne Überweisung des Nenngeldes, der Übersendung der Nennungsunterlagen und eines Photos des Fahrzeuges zum Nennungsschluss wird die Nennung nicht bearbeitet.

5.     Zulassung:      

Zugelassen sind 2-, 3-, und 4-rädrige Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 1973 und Fahrzeuge (auch baugleiche), die an den legendären Bergrennen teilgenommen haben. Sämtliche teilnehmenden Fahrzeuge müssen entweder amtlich zugelassen sein (regulär, H-Kennz., 07er Kennz., Saison-Kennz, rotes Kennz.) oder aber im Fall der Rennfahrzeuge einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegen. (Die Versicherung kann vor Ort abgeschlossen werden). Ohne Zulassung oder ohne Versicherungsnachweis ist eine Teilnahme an der Gleichmäßigkeitsprüfung ausgeschlossen.

 

6.     Klasseneinteilung:     

Klasse I           Vorkriegsklasse bis                        Bj. 1946
Klasse II          Historische Fzg.                              Bj, 1947 – 1961
Klasse III         Klassiker                                          Bj. 1962 – 1973
Klasse IV        Haldenhofklasse/Rennklasse
Klasse V         Motorräder/Gespanne bis          Bj. 1973

Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Das Anlegen vorhandener Sicherheitsgurte ist Pflicht. Da die Veranstaltung nicht auf Geschwindigkeit sondern auf Gleichmäßigkeit ausgelegt ist, wird den Fahrern der Pkw auf eigene Verantwortung freigestellt einen Schutzhelm zu tragen. In Klasse V ist Helmpflicht obligatorisch.

7.     Teilnehmerzahl:      

Klasse I           30 Fahrzeuge
Klasse II          30 Fahrzeuge
Klasse III         30 Fahrzeuge
Klasse IV        45 Fahrzeuge
Klasse V         15 Fahrzeuge

Gesamt:         150 Fahrzeuge

Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnehmerzahl und die Klassen zu verändern, zu beschränken oder eine Auswahl vorzunehmen.

8.     Strecke:

Die Strecke ist annähernd identisch mit der Rennstrecke des Haldenhof-Bergrennens das in den Jahren 1969 – 1981 stattgefunden hat. Die Strecke ist 2,6 km lang und beinhaltet 7 Kurven. Ziel ist es einen Trainings- und drei Wertungsläufe in identischer Zeit zu absolvieren.

9.     Start:           

Der Start erfolgt in Klassen und nach Startnummern. Die Fahrzeuge werden im 30 Sekunden-Takt gestartet.

10.   Fahrdisziplin:

Das Haldenhof-Revival ist eine Gleichmäßigkeitsveranstaltung und kein Rennen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Erreichen identischer Zeiten und der damit einhergehenden Präsentation der Fahrzeuge. Der Veranstalter appelliert an die Vernunft der Fahrer, sorgsam mit der Natur, der Rennstrecke und der Umgebung umzugehen und sowohl Personenschäden als auch Sachschäden zu vermeiden. Nur so besteht die Möglichkeit die Veranstaltung zukünftig zu wiederholen, bzw. die Reputation der Oldtimerszene zu erhalten.

11.   Protest:

Proteste jeglicher Art gegen Entscheidungen des Veranstalters, gegen Kontrollen, Wertungen und Beschlüsse sind unzulässig.

12.   Haftung:

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dieser Veranstaltung teil und tragen zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern (Eigentümern, Fahrer, Beifahrer) jede Haftung für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden ab. Die Teilnehmer verzichten für sich, ihre Angehörige und Mitteilnehmer durch Abgabe der Nennung für jeden, in Zusammenhang mit dem Wettbewerb erlittenen Schaden auf jegliches Recht des Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer, gegen Behörden oder irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Sofern die Fahrer nicht selbst Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs sind, sorgen diese dafür, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Andernfalls stellen Fahrer und Beifahrer alle in der Ausschreibung aufgeführten Personen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle, durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen, oder von Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch den Wettbewerb abzusagen, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen.

13.   Unterkunft:        

Die Teilnehmer nehmen Hotel- Unterkunftsbuchungen selbst vor. Der Ausschreibung liegt ein Unterkunftsverzeichnis bei.

Tourist-Information Bodman-Ludwigshafen 07773 – 930020

  1. Allgemeines:

Die Teilnehmer erkennen die Ausschreibung in allen Punkten an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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